Frankfurter Politiker wegen Schleusung und Betrug verurteilt
Das Amtsgericht Frankfurt hat den Kommunalpolitiker Ashwani Kumar Tuwari zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er soll acht Ausländer durch falsche Wohnungsgeberbescheinigungen in die Stadt eingeschleust und dabei betrügt haben. Die Betroffenen, hauptsächlich aus Indien und Pakistan, zahlten für die Dokumente bis zu 1.000 Euro einmalig und monatlich 75 Euro. Der Verdacht auf Wahlmanipulation hängt weiter an ihm. Die Staatsanwaltschaft hatte ein leichteres Strafmaß beantragt, doch das Gericht entschied anders. Tuwari war Mitglied der SPD und kandidierte später auf einer Liste des ehemaligen Oberbürgermeisters. Er hat die Verurteilung angefochten und kündigte eine Revision an.
Die Stadt Frankfurt gerät in den Fokus, da sie nach Ansicht von Juristen nicht ausreichend Kontrollen durchführt, um Missbrauch im Melderegister zu verhindern. Experten kritisieren, dass Warnzeichen wie ungewöhnlich viele Anmeldungen an wenigen Adressen nicht systematisch überprüft werden. Zudem wurde im Jahr 2023 ein Bußgeld gegen einen Vermieter verhängt, der Wohnungen für Schleusungen genutzt haben könnte. Die Stadt erfuhr erst durch Medienberichte von den Verdachtsmomenten. Auch die Polizei hat Tuwari als besonders auffällig eingestuft, doch er wurde nicht als Mehrfach- und Intensivtäter eingestuft, was zu einer intensiveren Bearbeitung durch die Justiz führen könnte.
Der Oberbürgermeister betont, dass die Stadtverwaltung alle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten prüft. Juristen kritisieren jedoch, dass es keine anlassunabhängigen Kontrollen gibt. Der Fall Tuwari zeigt, wie wichtig es ist, systematische Maßnahmen gegen Schleusungen zu ergreifen. Die Verwaltung und Justiz stehen unter Druck, ihre Verantwortung in solchen Fällen besser wahrzunehmen.
Der Politiker war vor der Verurteilung Mitglied der SPD und kandidierte später auf einer Liste des ehemaligen Oberbürgermeisters. Er soll in der Vergangenheit auch bei der Polizei als auffällig eingestuft worden sein, blieb aber nicht als Intensivtäter klassifiziert. Die Ermittlungen gegen ihn laufen weiter, insbesondere im Zusammenhang mit Verdachtsfällen auf Wahlmanipulation.