Autotransporter auf A 5 gestoppt, Sicherheitsleistung von 2600 Euro fällig
Am Montag stoppten Verkehrspolizisten auf der A 5 einen Lastwagen mit Anhänger, der mit gebrauchten Fahrzeugen beladen war. Bei der Überprüfung der Dokumente stellte sich heraus, dass das Unternehmen die Kabotageverordnung verletzt hatte. Statt einer Beförderung im Binnenverkehr innerhalb von drei Tagen hatte das Unternehmen bereits die siebte Binnenbeförderung durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde untersagt, und der Betreiber musste eine Sicherheitsleistung von etwa 2600 Euro zahlen. Die Polizei verwies auf die Notwendigkeit, die Vorschriften einzuhalten.
Die Kontrolle fand auf der Autobahn A 5 statt. Die Beamten prüften die Frachtdokumente und entdeckten den Verstoß. Die Kabotageverordnung regelt, wie Fahrzeuge im Inland transportiert werden dürfen. Der Transportunternehmer hatte die Vorschriften missachtet, was zu einer Geldstrafe führte. Die Polizei betonte, dass solche Regelverstöße nicht hingenommen werden.
Der Betreiber des Autotransporters musste die Sicherheitsleistung innerhalb einer bestimmten Frist hinterlegen. Die Höhe der Summe wurde auf etwa 2600 Euro geschätzt. Die Polizei verwies auf die zuständige Pressestelle, falls weitere Fragen bestanden. Die Behörde betonte, dass solche Vorgänge streng überwacht werden.
Die Kabotageverordnung ist Teil der EU-Regelungen für den Güterverkehr im Inland. Sie soll verhindern, dass Unternehmen durch unerlaubte Beförderungen Wettbewerbsvorteile erlangen. Die Polizei bestätigte, dass die Kontrolle im Rahmen ihrer Aufgaben durchgeführt wurde und dass die Vorschriften einzuhalten sind.