BGH verlangt Neueröffnung des Mordfalls einer Offenbacherin
Ein Gericht in Darmstadt hatte im Jahr 2025 eine Frau aus Offenbach zu zwölf Jahren Haft verurteilt, nachdem sie ihren Ehemann mit einer Medikamentenüberdosis getötet haben soll. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass der Fall neu verhandelt werden muss. Der BGH kritisierte die Beweiswürdigung des Landgerichts und stellte fest, dass die Aussagen der Angeklagten nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die Frau hatte nach der Tat selbst die Polizei kontaktiert und ein Geständnis abgelegt. Sie gab an, dass ihr Ehemann geplant habe, eine andere Frau zu heiraten, und dass die Ehe über Jahrzehnte von Gewalt geprägt gewesen sei. Zudem befürchtete sie, dass ihr Mann sich an den Kindern rächen könnte, falls sie sich selbst töten würde. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert, während die Verteidigung neun Jahre vorschlug.
Die Entscheidung des BGH basiert auf der Annahme, dass die Beweiswürdigung des Landgerichts fehlerhaft war. Der BGH betonte, dass die Feststellungen in der Sache insgesamt nicht ausreichend begründet wurden. Die Angeklagte hatte im Prozess erklärt, dass sie sich nie Anerkennung in der Ehe erfahren habe. Sie sei stets demütigt worden. Das Gericht hatte zuvor die Tat als vorsätzlichen Mord bewertet, wobei die Frage der Heimtücke eine Rolle spielte. In solchen Fällen kann die Strafe unter Umständen nicht lebenslang ausfallen.
Der Fall wird nun vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Darmstadt neu verhandelt. Die Entscheidung des BGH zeigt, dass die Beweisführung im Prozess nicht vollständig war. Die Angeklagte hatte bereits am ersten Prozesstag ein Geständnis abgelegt und sich der Polizei selbst gestellt. Sie gab an, dass sie den Tod ihres Mannes nicht gewollt habe, aber die Situation für sie unerträglich gewesen sei. Die Verteidigung betonte, dass die Tat unter starken emotionalen Umständen begangen worden sei.
Die Neueröffnung des Verfahrens unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Beweiswürdigung in Strafverfahren. Der BGH hat damit klargestellt, dass die Entscheidung des Landgerichts nicht vollständig gerechtfertigt war. Die Angeklagte bleibt bis zur neuen Verhandlung in Haft. Die neue Verhandlung wird nun in den nächsten Monaten stattfinden, wobei die genauen Termine noch bekannt gegeben werden müssen.
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