Frankfurter Mann zu lebenslanger Haft verurteilt
Ein 60-jähriger Mann aus dem Raum Frankfurt ist am Freitag vom Landgericht Frankfurt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll seine Ehefrau im Frühjahr 2023 aus dem 22. Stock eines Hotels gestoßen haben. Das Gericht sah in dem Vorfall einen Mord aus niedrigen Motiven. Der Angeklagte hatte seine Frau in ein Hotel in Frankfurt-Sachsenhausen gelockt, wo er sie über das Balkongeländer stieß. Sie stürzte etwa 60 Meter in den Tod und war sofort tot. Der Mann war elf Jahre mit der Frau verheiratet und hatte zwei gemeinsame Kinder. Laut Staatsanwaltschaft hatte er eine Affäre mit einer jüngeren Frau begonnen und sich im Internet über unauffällige Tötungsarten informiert. Nach der Tat soll er sich mit seiner Partnerin und den Kindern ein neues Leben aufgebaut haben und über eine Spendenkampagne mehr als 10.000 Euro eingenommen haben. Der Angeklagte äußerte sich während des Prozesses nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Vorwurf lautete auf Mord aus niedrigen Beweggründen. Der Richter kritisierte das Verhalten des Mannes scharf und bezeichnete es als sittlich auf niedrigster Stufe. Er habe seine Ehefrau wie einen Müllsack entsorgt, so die Formulierung des Vorsitzenden Richters. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine Freiheitsstrafe gefordert, während die Verteidigung einen Freispruch beantragt hatte. Der Mann wurde im April 2025 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Der Fall sorgte in der Region für großes Aufsehen. Die Ehefrau war Mutter von zwei minderjährigen Kindern und lebte mit ihrem Mann in einem Einfamilienhaus in Rodgau. Die Polizei ermittelte nach der Tat und stellte den Mann schließlich fest. Der Prozess dauerte fast vier Monate. Der Angeklagte gab an, es habe sich um einen Unfall gehandelt. Die Gerichtsverhandlung endete mit der Verurteilung zu lebenslanger Haft.
Der Fall unterstreicht die Schwere eines Verbrechens, das aus persönlichen Motiven begangen wurde. Der Tod der Frau war unmittelbar und unumkehrbar. Die Reaktion der Gerichtsinstanz zeigte, dass das Verhalten des Mannes als besonders schwerwiegend angesehen wurde. Die Verurteilung ist ein deutliches Zeichen für die Strafverfolgung in solchen Fällen.