Frankfurter Mann zu lebenslanger Haft verurteilt
Ein 37-jähriger Mann aus Frankfurt ist nach einer tödlichen Messerattacke zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Frankfurter Landgericht sprach ihn wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Der Angeklagte hatte im Jahr 2025 seinen neuen Partner der Ehefrau mit einem Messer attackiert und 75-mal auf ihn eingestochen. Die Richterin bezeichnete die Tat als heimtückisch und motiviert durch Eifersucht. Der Mann war zuvor aufgrund von häuslicher Gewalt unter Aufsicht gestanden und hatte eine elektronische Fußfessel getragen. Diese wurde kurz vor der Tat entfernt. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht sahen in der Handlung einen vorsätzlichen Mord. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und argumentiert, die Tat sei in einer Ausnahmesituation geschehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte sich nach der Trennung seiner Frau von ihm nicht damit abgefunden. Er hatte das Paar überwacht und war schließlich in seiner Wohnung in Friedberg aufgetaucht. Mit einem Küchenmesser griff er die Frau an, ließ sie jedoch kurz darauf wieder los und richtete seine Wut auf ihren Partner. Die Vorsitzende Richterin betonte, dass die Tat nicht aus Notwehr, sondern aus einem tiefen emotionalen Konflikt begangen worden sei. Die Ehefrau war zuvor mehrfach von dem Mann bedroht und geschlagen worden. Zudem hatte sie einen Tracker, der sie vor dessen Annäherung warnte. Nach der Entfernung der Fußfessel kam es zu der tödlichen Attacke.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass der Angeklagte bewusst handelte und die Tat nicht als Reaktion auf eine unmittelbare Gefahr beging. Die Verteidigung hingegen argumentierte, dass er in einem emotionalen Ausnahmezustand war und nicht mit dem Motiv der Eifersucht handelte. Das Gericht sah dies jedoch nicht ein und verurteilte den Mann zu lebenslanger Haft. Die Strafe gilt als schwerste mögliche Strafe für Mord in Deutschland. Der Angeklagte bleibt vorerst in Haft, bis das Urteil rechtskräftig wird.
Die Tat ereignete sich im Juli 2025. Der Mann war zuvor aufgrund von häuslicher Gewalt unter Kontrolle gestanden. Die elektronische Fußfessel wurde ihm kurz vor der Attacke abgenommen. Die Ehefrau hatte nach der Trennung einen neuen Partner gefunden, was den Angeklagten vermutlich stark emotional belastete. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft gingen von einem vorsätzlichen Mord aus. Das Gericht bestätigte diese Einschätzung und verurteilte den Mann entsprechend.