Polizei kontrolliert zehn Lokalitäten in Rüsselsheim und Raunheim
In der Nacht zum Mittwoch führte die Polizei in Rüsselsheim und Raunheim Kontrollen an zehn Lokalitäten durch. Dabei wurden 39 Personen überprüft. Bei einer Person in Raunheim bestand der Verdacht auf illegale Arbeit. Ein Verfahren wegen Sozialleistungsbetrugs wurde eröffnet. Zudem wurden sieben unzulässig aufgestellte Glücksspielautomaten sichergestellt. In einer Shishabar fanden die Beamten etwa 1,3 Kilogramm unversteuerter Tabak, der beschlagnahmt wurde. In einem Kiosk wurden über hundert unversteuerte E-Zigaretten und 90 Nikotinbeutel sichergestellt. Alle Fälle führten zu Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber der Einrichtungen.
Die Kontrollen erfolgten im Rahmen von Gaststättenbesuchen. Die Polizei prüfte dabei vor allem die Einhaltung der Spielverordnung sowie die Steuerpflicht von Tabak- und Nikotinprodukten. In allen Fällen wurden die Eigentümer der Betriebe in die Ermittlungen einbezogen. Die Behörde betonte, dass solche Maßnahmen dazu dienen, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und Missstände zu bekämpfen.
Die Polizei gab an, dass bei den Kontrollen auch die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften geprüft wurde. Es gab keine Hinweise auf gewalttätige Vorfälle oder andere kriminelle Handlungen. Die Beamten bestätigten, dass die Kontrollen im Rahmen der regulären Überwachung stattfanden und keine spezifischen Hinweise vorlagen, die eine besondere Fahndung rechtfertigten.
Die Behörde betonte, dass solche Kontrollen regelmäßig durchgeführt werden, um die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten. Rückfragen zu den Vorgängen wurden an die Pressestelle des Polizeipräsidiums Südhessen verwiesen.