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hessenschau · Politik · 10:01 Uhr

Eltern ohne Kinder in die Türkei abgeschoben – Sorgerechtsstreit ungelöst

Freitag, 14. August 2026 · 10:01 Uhr

Ein Ehepaar aus Frankfurt wurde ohne seine drei Kinder in die Türkei abgeschoben, obwohl das Sorgerecht noch nicht endgültig geklärt ist. Die Eltern, Özlem A. und Metin K., wurden am 3. August ausgewiesen, während ihre Kinder, die drei und anderthalb Jahre sowie fünf Monate alt sind, in Deutschland bleiben. Die Anwältin der Familie, Gönül Halat-Meç, kritisiert die Entscheidung und betont, dass die Eltern nicht in der Lage waren, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Das hessische Innenministerium begründete die Abschiebung mit fehlendem Aufenthaltsrecht und der Verwahrlosung der Kinder. Der Hessische Flüchtlingsrat kritisiert die Vorgehensweise als „Abschieben um jeden Preis“. Das Hauptsacheverfahren zum Sorgerecht soll am 21. August stattfinden.

Die Familie kam 2023 aus der Türkei nach Deutschland. Das Jugendamt Frankfurt war bereits seit längerer Zeit aktiv und setzte eine Notmutter ein, um die Kinder zu betreuen. Die Anwältin berichtet, dass die Eltern nicht ausreichend unterstützt wurden und sich mit den deutschen Gesetzen schwer taten. Zudem seien Termine nicht eingehalten worden. Die Mutter war im Februar hochschwanger, als das Familiengericht das Sorgerecht vorläufig entzog, ohne dass sie sich dazu äußern konnte. Die Eltern wurden am 3. August abgeschoben, obwohl das Sorgerechtsverfahren noch nicht abgeschlossen war.

Nach der Abschiebung nahm das Jugendamt die Kinder in Obhut. Die Anwältin kritisiert, dass die Eltern nicht über die Inobhutnahme informiert wurden und keine Gelegenheit hatten, sich zu verabschieden. Ein Eilantrag, den sie stellte, wurde abgelehnt. Das Verwaltungsgericht entschied, dass eine Abschiebung rechtmäßig sei, da ein geregeltes Umgangsrecht nicht in absehbarer Zeit zu erwarten sei. Der Flüchtlingsrat warnt vor einer dauerhaften Trennung der Familie.

Der Geschäftsführer des hessischen Flüchtlingsrats, Timmo Scherenberg, kritisiert die Vorgehensweise und betont, dass der Einzelfall berücksichtigt werden müsse. Er hält es für unwahrscheinlich, dass die Eltern in Zukunft nach Deutschland zurückkehren können. Die Kinder hoffen, dass sie zu ihren Eltern in die Türkei gebracht werden. Das Hauptsacheverfahren am 21. August wird entscheiden, ob die Eltern wieder Zugang zu ihren Kindern haben.

Quelle: hessenschau – hessenschau.de · automatisch zusammengefasst

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