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Verwaltungsgericht Wiesbaden genehmigt Verfassungsschutz-Beobachtung der AfD

hessenschauMittwoch, 03. Juni 20261 Min. Lesezeit

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die hessische AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf. Dieses Urteil folgt auf einen vierjährigen Rechtsstreit und bestätigt die frühere Einstufung des AfD-Bundesverbandes. Die Klage der AfD gegen das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) wurde abgewiesen, da das Gericht ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen sah. Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass eine frühere Pressemitteilung des LfV zur Beobachtung der AfD rechtswidrig war, da sie ohne gesetzliche Grundlage erfolgte. Hessens Innenminister Roman Poseck bezeichnete das Urteil als Erfolg für den Verfassungsschutz und unterstrich die Relevanz einer wehrhaften Demokratie. Die AfD sieht in der Entscheidung einen Teilerfolg, da die Öffentlichkeit nicht über die Beobachtung informiert werden durfte.

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